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   BGH, 14.04.2020 - 5 StR 18/20   

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https://dejure.org/2020,9961
BGH, 14.04.2020 - 5 StR 18/20 (https://dejure.org/2020,9961)
BGH, Entscheidung vom 14.04.2020 - 5 StR 18/20 (https://dejure.org/2020,9961)
BGH, Entscheidung vom 14. April 2020 - 5 StR 18/20 (https://dejure.org/2020,9961)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • IWW

    § 63 Satz 2 StGB, § 63 StGB, § 353 Abs. 2 StPO

  • Wolters Kluwer

    Anordnung der Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus hinsichtlich der Gefährlichkeitsprognose zur Begehung von erheblichen Sexualstraftaten

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Anordnung der Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus hinsichtlich der Gefährlichkeitsprognose zur Begehung von erheblichen Sexualstraftaten

  • rechtsportal.de

    StGB § 63 S. 2
    Anordnung der Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus hinsichtlich der Gefährlichkeitsprognose zur Begehung von erheblichen Sexualstraftaten

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (2)

  • BGH, 23.01.2019 - 2 StR 523/18

    Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus (Gefährlichkeitsprognose)

    Auszug aus BGH, 14.04.2020 - 5 StR 18/20
    Bei der notwendigen umfassenden Gesamtwürdigung (vgl. für Fälle des § 63 Satz 2 StGB nur BGH, Beschluss vom 23. Januar 2019 - 2 StR 523/18, BGHR StGB § 63 Satz 2 Besondere Umstände 1) hat das Landgericht nicht erkennbar in seine Gefährlichkeitsprognose eingestellt, dass der - wenn auch nur - eingeschränkt steuerungsfähige Angeklagte in allen verfahrensgegenständlichen Fällen noch nicht die Schwelle hin zu einem Sexualdelikt überschritten hatte.
  • BGH, 08.03.2017 - 5 StR 537/16

    Rechtsfehlerhafte Ablehnung der Unterbringung in einem psychiatrischen

    Auszug aus BGH, 14.04.2020 - 5 StR 18/20
    Die Gefährlichkeitsprognose und die zur Bewährungsversagung führende negative Legalprognose stehen im vorliegenden Fall nicht in untrennbarem Zusammenhang (vgl. dazu BGH, Urteil vom 8. März 2017 - 5 StR 537/16, NStZ-RR 2017, 253), denn das Landgericht hat insoweit rechtsfehlerfrei auf die erneute Begehung von Weisungsverstößen abgestellt.
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